Es wird darauf hingewiesen, dass auf/bei den „pflegefreien Urnengräbern“ in dem Bereich „Urnenfeld“ (= Urnengräber mit gemeindlicherseits zur Verfügung gestellter Sandsteinplatte) das Abstellen, bzw. Ablegen jeglichen Schmucks (Blumen, Schalen, Weihwasserkessel, Leuchten, etc.) untersagt ist. Ausgenommen hiervon ist nur der Zeitraum von 4 Wochen nach der Beisetzung.
Nachdem sich die Grabbesitzer bewusst für eine Grabstelle mit geringem Unterhaltsaufwand entschieden haben, läuft das Abstellen von Gegenständen diesem Zweck zuwider.
Schon gar nicht kann es Aufgabe des gemeindlichen Personals sein, vor Mäharbeiten jeweils erst „Aufräumarbeiten“ durchzuführen. Die Grabstätten sind so konzipiert, dass mit dem Rasenmäher ein problemloser Pflegegang möglich ist.
Der Schmuck der sonstigen (Urnen-)Grabstätten hat sich auf die eigentliche Grabfläche zu beschränken.
Bei Nicht-Einhaltung kann auch die Entsorgung durch das Friedhofspersonal sowie gegebenenfalls auch die Berechnung von anfallendem Aufwand nicht ausgeschlossen werden.
Wir bitten um Verständnis für die dargestellte Situation. Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte.
Kontaktdaten:
Tel.-Nr.: 09356 9910-20
E-Mail: friedhofsamt@vgem-burgsinn.bayern.de