über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Freibades Burgsinn
Freibad-Gebührensatzung
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung des gemeindlichen Freibades und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
| § 2 Gebührenentrichtung | |
| 1. | Die Entrichtung der Gebühren erfolgt durch Lösen von Eintrittskarten; das Freibad darf nur nach Entrichten des Eintrittsgeldes betreten werden. |
| 2. | Einzel- und Zehnerkarten sind an der automatischen Kassenanlage im Eingangsbereich des Freibades zu lösen. Die Karten sind während der gesamten Aufenthaltszeit aufzubewahren. |
| 3. | Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. |
| 4. | Saisonkarten sind mehrjährig, entsprechend der Gebührenentrichtung nach § 3, verwendbar; sie werden bei der Marktkasse Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn ausgegeben. |
| 5. | Bei der erstmaligen Ausgabe der Saisonkarte ist ein Passfoto vorzulegen und ein Kostenbeitrag von 5,- € fällig. |
| 6. | Die Eintrittskarten sind dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. |
§ 3 Gebührenhöhe
| 1. Für die Benutzung des Freibades und seiner Einrichtungen werden folgende Gebühren für | |
| a) | Erwachsene (Personen, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 18. Lebensjahr vollendet haben) |
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| und |
| b) | Kinder und Jugendliche (Kinder, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und Jugendliche, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) |
| erhoben: | |
| A) Einzelkarten: |
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| a) Erwachsene | 4,00 € |
| b) Kinder und Jugendliche | 3,00 € |
| B) Happy-Hour – Eintrittspreis ab 18:00 Uhr: |
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| a) Erwachsene | 3,00 € |
| b) Kinder und Jugendliche | 2,50 € |
| C) Zehnerkarten: |
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| a) Erwachsene | 35,00 € |
| b) Kinder und Jugendliche | 25,00 € |
| D) Saisonkarten: |
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| a) Erwachsene | 80,00 € |
| b) Kinder und Jugendliche | 35,00 € |
| Bei Abgabe von Saisonkarten an Familien gilt folgende Staffelung: | |
| 1. Erwachsener | 80,00 € |
| 2. Erwachsener | 80,00 € |
| jedes Kind / jeder Jugendliche | 25,00 € |
| Erwachsene familienzugehörige Kinder werden nicht in die Familienkarten eingerechnet. Sie zahlen den Preis für Erwachsene, oder sofern Ermäßigungsgründe zutreffen, den Preis für Kinder und Jugendliche. | |
| E) Sonderregelungen: |
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| Geschlossene Schulklassen unter Aufsicht einer Lehrkraft pro Person Gruppen ab 12 Personen pro Person | 1,50 € 2,50 € |
| 2. | In den Gebühren ist die Mehrwertsteuer enthalten. | |
| 3. | Kinder vor dem vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt. | |
| 4. | Gegen Nachweis zahlen folgende Personenkreise die Gebühren für Kinder und Jugendliche (jeweils Buchst. b) entsprechend der vorstehenden Buchstaben A-D) | |
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| - | Schwerbehinderte i.S. des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils gültigen Fassung mit einem Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 von Hundert |
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| - | Hilflose Schwerbehinderte (Personen mit Merkmalen „H“, „AG“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis), die zugehörige Begleitperson hat freien Eintritt |
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| - | Schüler weiterführender Schulen / Studenten |
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| - | Bundesfreiwilligen-Dienstleistende |
| 5. | Mitglieder der örtlichen Wasserwacht, die als Helfer des Schwimmmeisters eingeteilt sind, haben -bei Dienstleistung- freien Eintritt. | |