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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

1.

Genehmigung der Tagesordnung der Stadtratssitzung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form genehmigt.

Abstimmung: Ja 12 Nein 0 Anwesend 12

2.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2024

Der öffentliche Teil der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmung: Ja 12 Nein 0 Anwesend 12

3.

Genehmigung des öffentlichen Teils der 68. Niederschrift des Stadtrates und der Sitzung aller Stadt-, Markt- und Gemeinderäte der Sinngrundallianz vom 20.03.2024

Der öffentliche Teil der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und der Sitzung aller Stadt-, Markt- und Gemeinderäte der Sinngrundallianz vom 20.03.2024 wird mit folgenden Änderungen genehmigt:

Der Sachverhalt des zurückgestellten Tagesordnungspunktes Ö4 wird aus dem Protokoll entfernt.

Abstimmung: Ja 12 Nein 0 Anwesend 12

4.

Anpassung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2024

4.1

Hebesatzanpassung für die Gewerbesteuer

Beschluss 1:

Es wird vorgeschlagen ab 01.01.2024 den Gewerbesteuer-Hebesatz für Rieneck

auf 422 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 4 Nein 8 Anwesend 12

Beschluss 2:

Es wird vorgeschlagen ab 01.01.2024 den Gewerbesteuer-Hebesatz für Rieneck

auf 400 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 9 Nein 3 Anwesend 12

4.2

Hebesatzanpassung für die Grundsteuer A und B

Beschluss 1:

Es wird vorgeschlagen ab dem 01.01.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 400 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 1 Nein 12 Anwesend 13

Beschluss 2:

Es wird vorgeschlagen ab dem 01.01.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 390 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 2 Nein 11 Anwesend 13

Beschluss 3:

Es wird vorgeschlagen ab dem 01.01.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 380 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 4 Nein 9 Anwesend 13

Beschluss 4:

Es wird vorgeschlagen ab dem 01.01.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 350 % festzusetzen.

Abstimmung: Ja 9 Nein 4 Anwesend 13

Beschluss 5:

Die verabschiedete Änderung soll zum nächstmöglichen sinnvollen Zeitpunkt vom Rat überprüft werden.

Abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13