Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund der Veranstaltung des Kreismusikfestes wird der Wirtschaftsweg (Radweg) im Bereich „Untere Jägerwiese“ ab dem städtischen Sportplatz (Abzweigung Flurweg entlang den Sinn) bis Eisenbahnunterführung von Mittwoch, den 08.05.2024 8.00 Uhr bis 13.05.2024 16.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Flurweg entlang den Sinn.
Am Samstag, den 11.05.2024 wird von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Parkplatz Hauptstraße komplett gesperrt.
Am Samstag, den 11.05.2024 wird von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr die „Obertorstraße“ von Einmündung „Trockenbachstraße“ über die „Hauptstraße“ bis Einmündung „Rotenberg“ weiter über „Rotenberg“ in die „Schellhofstraße“ und „Untere Jägerwiese“ bis Festplatz gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.