Aufgrund des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes, ist der Bevollm. Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, in seinem Kehrbezirk alle 3 - 4 Jahre die Feuerstättenschau durchzuführen. Hierbei werden alle Feuerstätten, Verbindungsstücke (Rauch– und Abgasrohre) sowie Abgasanlagen auf Ihre Feuersicherheit überprüft.
Ich beabsichtige deshalb, ab Anfang Januar – Mitte Februar in den Gemeinden Fellen, Rengersbrunn, Wohnrod und Neuhof
die Überprüfung Ihrer Feuerungsanlagen vorzunehmen.
Bitte ermöglichen Sie, zu dem angegebenen Zeitpunkt, den Zugang zu den Räumen, in denen sich Feuerstätten und Abgasanlagen befinden.
Ich bitte hiervon auch die Mieter in Kenntnis zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu allen Räumen, einschließlich der Boden- und Kellerräume, gesichert ist.