Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Eigentümerinnen und Eigentümer,
für die aktuell geplanten Änderungen der Bauleitplanung (Änderungen des Flächennutzungsplanes) sind auch Änderungen der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes notwendig. Hierzu fasste der Stadtrat der Stadt Rieneck am 10.10.2022 einen entsprechenden Billigungsbeschluss.
Hierbei sind auch Flächen in Privateigentum tangiert - sowohl durch eine Einbeziehung in das neu festzulegende Gebiet als auch durch ein mögliches Herausfallen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass auch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes z. B. die ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung (weiterhin) möglich sein wird.
Auch wenn bis zur finalen Entscheidung und der eigentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit noch einige Zeit ins Land ziehen wird, möchte die Stadt Rieneck alle Beteiligten so frühzeitig und transparent wie möglich informieren - auch wenn die praktischen Auswirkungen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle überschaubar sein dürften.
Sie finden die Kartendaten, die Schutzgebietsverordnung und weitere Erläuterungen unter
www.rieneck.de -> Rathaus & Bürger -> Bekanntmachungen und Verordnungen -> Bekanntmachung zur angedachten Änderung „Grenzen des Landschaftsschutzgebietes“.
Die Unterlagen stehen mindestens bis Ende Februar 2023 online zur Verfügung.
Eine finale Entscheidung zur Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes trifft nach Absolvierung der notwenigen Schritte der Kreistag des Landkreises Main-Spessart.
Für Fragen stehen Ihnen bei der Stadt Rieneck nach Frau Tanja Köhler (09354 / 9733 - 19) und ich gerne zur Verfügung.