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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Aura i.Sinngrund

der Gemeinde Aura i. S.

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2 0 2 4

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Aura im Sinngrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.580.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  625.000,-- €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 170.000,-- € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  400 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  400 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 430.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt am 18. März 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Aura, den 13. Mai 2024

Gemeinde Aura i. S.

Blum
1. Bürgermeister