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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abzug des Altkleidercontainers – wichtiger Hinweis!

Der bisher im Bereich des Friedhofes (Kreuzung Rhönstraße / Vimbachweg) aufgestellte Altkleidercontainer wurde aufgrund von permanenten Fehlbefüllungen ersatzlos abgezogen.

Des Weiteren wurden hier neben dem Container Müllablagerungen festgestellt.

Der Markt Obersinn weist nochmals daraufhin, dass sich in diesem Bereich neben den Glascontainern kein Müllablagerungsplatz befindet. Der Altkleidercontainer wurde aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung wegen der zunehmenden Vermüllung des Platzes entfernt.

Jegliche widerrechtliche Ablagerung wird zur Anzeige gebracht, bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro (§ 28 Abs. 1 S. 1 KrWG; § 68 KrWG).

Markt Obersinn
Sören, Winkler, 1.Bürgermeister