Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von
Dienstag, 30. Mai 2023, bis einschließlich Mittwoch, 07. Juni 2023,
innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Kämmerei) bei Herrn Wiegand, Zimmer 3, öffentlich aufliegt.
Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Zimmer 3) bereitgehalten.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rieneck folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.094.586 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.087.037 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen in Höhe von — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird auf 0,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 275 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 300 v.H.
2. Gewerbesteuer — 350 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan
wird auf — 500.000 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.