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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 und Auflegung des Haushaltsplans 2023

Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von

Dienstag, 30. Mai 2023, bis einschließlich Mittwoch, 07. Juni 2023,

innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Kämmerei) bei Herrn Wiegand, Zimmer 3, öffentlich aufliegt.

Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Zimmer 3) bereitgehalten.

Haushaltssatzung

der Stadt Rieneck

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rieneck folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.094.586 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  3.087.037 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen in Höhe von  — 0,00 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) —  275 v.H.

b) für die Grundstücke (B) —  300 v.H.

2. Gewerbesteuer  — 350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan

wird auf  — 500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Rieneck, den 22.05.2023
Stadt Rieneck
gez. Sven Nickel,
1. Bürgermeister