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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund der Errichtung eines Schieberkreuzes wird im Zeitraum vom 21.05.2024 bis 07.06.2024 die Kreuzung Hauptstraße / Rotenberg für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt.

Die Bushaltestelle Kriegerdenkmal wird in dieser Zeit nicht angefahren. Zustieg nur an den Bushaltestellen „Gasthaus Bechold“ und „Schellhof“ möglich.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.
Sven Nickel, 1. Bürgermeister