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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 23/2024
Überörtliche Veröffentlichungen
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Bayerisches Landespflegegeld

Der Freistaat Bayern gewährt ab sofort ein jährliches Landespflegegeld von 1.000,-- €. Anspruch darauf hat, wer mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Wichtig ist, dass der entsprechende Antrag bis spätestens 31.12. beim

Bayerisches Landesamt für Pflege

– Landespflegegeld –

Postfach 13 65

92203 Amberg

eingegangen ist.

Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de; das Antragsformular liegt aber auch in den Rathäusern, Finanz- und Landratsämtern aus. Ebenfalls erhalten Sie dort einen Informationsflyer, der alles Wissenswerte zum Bayerischen Landespflegegeld enthält.

Für telefonische Rückfragen können Sie sich an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, Tel. 089/1222213, wenden.