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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Aura i.Sinngrund

Anordnung eines Haltverbots im Bereich der Anwesen Struthstraße 12 bis Struthberg 19

Die Gemeinde Aura i.Sinngrund erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufgrund der §§ 44 und 45 StVO folgende Anordnung:

1.

In der Struthstraße in der Gemeinde Aura i.Sinngrund wird ab dem Anwesen Struthstraße 12 bis zum Anwesen Struthberg 19 für den westlichen Fahrbandrand ein eingeschränktes Haltverbot erlassen.

2.

Die Anordnung ist am Beginn und am Ende der Strecke durch Z 286-10 und Z 286-20 darzustellen.

3.

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Blum, 1. Bürgermeister