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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Fellen

OP 01

Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024 werden gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt. (Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 02

Bauantrag Bernd und Brigitte Fischer;

Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes mit Kfz-Doppelgarage, Heizungsraum und Traktorgarage auf dem Grundstück Sinnerberg 10, Fl.-Nr. 744 der Gemarkung Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt. (Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 03

Bauantrag Johannes und Anna Haas;

Neubau eines Wohnhauses mit Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Grabenstraße 1, Fl.-Nrn. 54 + 55 der Gemarkung Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt. (Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 04

Antrag der Jagdgenossenschaft Wohnrod auf finanzielle Unterstützung für die Wegeinstandhaltung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

- Die Gemeinde Fellen gewährt der Jagdgenossenschaft Wohnrod auf deren Antrag hin unter Zugrundelegung der zu unterhaltenden Wegekilometer eine Zuwendung für die Wegeunterhaltung in Höhe von 1.000 €.

- Gleichermaßen erhält die Jagdgenossenschaft Rengersbrunn eine Zuwendung in Höhe von 480 €.

Es wird darauf verwiesen, dass es sich um einen einmaligen Zuschuss im Hinblick auf die außergewöhnlichen Regenereignisse im August letzten Jahres handelt.

(Abstimmungsergebnis: 4:3)

TOP 05

Informationen der 1. Bürgermeisterin

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 06

Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 02.07.2024 statt.

Anträge, die in der Sitzung behandelt werden sollten, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Gemeinde einzureichen.

Baur, 1. Bürgermeisterin