Der Freistaat Bayern gewährt ein jährliches Landespflegegeld für Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Automatische Auszahlung:
Nach einem bewilligten Erstantrag wird das Landespflegegeld jährlich automatisch ausgezahlt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich, solange die Voraussetzungen bestehen. Änderungen wie ein Wohnsitzwechsel oder eine Änderung des Pflegegrads müssen dem Landesamt mitgeteilt werden.
| Höhe des Landespflegegeldes ab 2026: | |
| • | 500 Euro pro Jahr |
Antragstellung (nur für Erstanträge):
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg
Weitere Informationen:
Formulare und Hinweise finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de sowie in den Rathäusern, Landrats- und Finanzämtern.
Kontakt:
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon 089 / 12 22 13