Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Hydrantenspülungen in Burgsinn

Die Gemeinden sind als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach den Vorschriften der DIN 2000 und nach den anerkannten Regeln der Technik verpflichtet, die Hydranten des Ortsnetzes einmal jährlich zu spülen.

Zur DIN-gerechten Unterhaltung des Wasserleitungsortsnetzes werden deshalb

im Zeitraum: Montag, 03.07.23 - Freitag, 14.07.23

in Burgsinn die Hydranten der öffentlichen Wasserversorgungsanlage durch den gemeindlichen Wasserwart gespült.

Es kann in diesem Zeitraum zu Druckschwankungen und - evtl. auch noch danach - im gesamten Ortsbereich durch veränderte Fließrichtungen zu Eintrübungen des Trinkwassers kommen. Diese Eintrübungen sind i.d.R. unbedenklich und nicht gesundheitsgefährdend, das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Burgsinn kann bedenkenlos als Trinkwasser verwendet werden.

Für den Fall, dass trübes Wasser aus der Hauswasserleitung kommt empfehlen wir das Wasser solange laufen zu lassen bis es wieder klar ist.

Burgsinn, den 14.06.2023
Markt Burgsinn:
Herold, 1. Bürgermeister