Nicht mehr ganz so hohe Temperaturen sorgen zwar dafür, dass das Waldbrandrisiko ein wenig gesunken ist, jedoch ist es leider insgesamt immer noch sehr trocken. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren bleiben deshalb offene Feuer in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn weiterhin verboten. Das Grillen innerorts mittels Holzkohle ist erlaubt, soweit der Grill auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund steht und geeignete Löschmittel vorgehalten werden. Zuwiderhandlungen gegen die genannten Verpflichtungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (vgl. § 27 Verordnung über die Verhütung von Bränden). Wer fremdes Eigentum (Vegetation, Wald) in Brand setzt oder in Brandgefahr bringt, begeht darüber hinaus eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann (vgl. §§ 306 ff. Strafgesetzbuch).