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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Burgsinn

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 19 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) jede öffentliche Veranstaltung rechtzeitig vorher schriftlich bei der Gemeinde/Verwaltung anzuzeigen ist. Wer ohne diese, grundsätzlich kostenfreie, Anzeige eine öffentliche Vergnügung veranstaltet verwirklicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.

Für den Fall, dass die Veranstaltung nicht in einer konzessionierten Gaststätte stattfindet, muss gleichzeitig mit der Anzeige der Veranstaltung ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (Schankerlaubnis) gestellt werden.

Seit dem 01.06.2025 gilt diesbezüglich Folgendes:

Die Gestattung gilt als erteilt und ist kostenfrei, wenn die Verwaltung nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen einen „vertieften Prüfungsbedarf“ sieht und es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Veranstalters gibt.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag zu übermitteln:

1.

Ggf. Angabe des Vereins

2.

Angabe des verantwortlichen Vertreters / der verantwortlichen Person mit Namen, Vornamens und Anschrift

3.

Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung,

4.

Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke

5.

hinsichtlich der Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit des Veranstalters kann in Ausnahmefällen ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, o.ä. notwendig sein (nur falls von der Verwaltung ausdrücklich verlangt).

Von unserer Website können Sie entsprechende Vordrucke herunterladen.

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie uns früher als zwei Wochen vor der Veranstaltung!