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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Obersinn

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2 0 2 5

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Obersinn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.755.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

340.000,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werde nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt am 14. Juni 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Obersinn, den 23. Juni 2025
Markt Obersinn
Zieres
1. Bürgermeisterin