Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Obersinn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.755.000,-- € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 340.000,-- € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werde nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 240 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,-- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt am 14. Juni 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).