In der Vergangenheit ist es im Gemeindegebiet leider immer wieder zu Beschädigungen an Grenzsteinen gekommen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Häufig entstehen Schäden beispielsweise bei Arbeiten im Außenbereich, etwa durch Rodungsarbeiten im Wald, beim Holzrücken oder bei der Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen.
Grenzsteine dienen der amtlichen Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und haben eine wichtige rechtliche Funktion. Sie schaffen Klarheit über Grundstücksverläufe und helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass vorhandene Grenzmarkierungen erhalten bleiben.
Die vorsätzliche Beschädigung, Entfernung oder Verschiebung eines Grenzsteins kann strafrechtlich relevant sein und je nach Einzelfall unter anderem als Sachbeschädigung oder als Beeinträchtigung eines amtlichen Grenzzeichens gewertet werden. Bei einer versehentlichen Beschädigung steht jedoch nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die zügige Meldung und Wiederherstellung.
Deshalb bittet die Markgemeinde Obersinn:
Wer einen Grenzstein beschädigt, verschiebt oder feststellt, dass ein solcher beschädigt wurde, sollte dies unverzüglich melden. Nur so kann eine schnelle Wiederherstellung veranlasst werden. Die entstehenden Kosten werden grundsätzlich dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Wer im Vorfeld Arbeiten plant und sicherstellen möchte, dass Grenzsteine nicht beschädigt werden, kann diese vorsorglich sichern oder markieren lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Herrn Helmut Lutz oder direkt an den Siebenerobmann Melchior Diener.
Eine Beschädigung eines Grenzsteins ist in vielen Fällen behebbar. Entscheidend sind eine zeitnahe Meldung und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall. So lassen sich Folgekosten und rechtliche Auseinandersetzungen häufig vermeiden.