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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Mittelsinn

Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelsinn hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 eine Änderung der Gratulationsrichtlinien beschlossen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen und einheitlichen Vorgehensweise sowie zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des § 50 Bundesmeldegesetzes (BMG) wurde die bisherige Gratulationspraxis überarbeitet.

Ab sofort erfolgen Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen in der Gemeinde Mittelsinn nach folgenden Richtlinien:

Geburtstagsjubiläen

  • Zum 70. Geburtstag wird eine vom Bürgermeister unterzeichnete Gratulationskarte durch die Gemeindeverwaltung versandt.
  • Ab dem 75. Geburtstag erfolgt anschließend alle fünf Jahre (75, 80, 85, 90, 95, 100 usw.) eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister oder dessen Stellvertretung.

Ehejubiläen

Zu folgenden Ehejubiläen erfolgt ein persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder dessen Stellvertretung:

  • Goldene Hochzeit (50 Ehejahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Ehejahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Ehejahre)

Hinweis:

Persönliche Gratulationen können nur erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) erfüllt sind und weder eine Auskunftssperre noch ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Jubiläumsdaten vorliegt.

Mittelsinn, 19.06.2026
Philipp Kuhn
1. Bürgermeister der Gemeinde Mittelsinn