Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelsinn hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 eine Änderung der Gratulationsrichtlinien beschlossen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen und einheitlichen Vorgehensweise sowie zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des § 50 Bundesmeldegesetzes (BMG) wurde die bisherige Gratulationspraxis überarbeitet.
Ab sofort erfolgen Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen in der Gemeinde Mittelsinn nach folgenden Richtlinien:
Geburtstagsjubiläen
Ehejubiläen
Zu folgenden Ehejubiläen erfolgt ein persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder dessen Stellvertretung:
Hinweis:
Persönliche Gratulationen können nur erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) erfüllt sind und weder eine Auskunftssperre noch ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Jubiläumsdaten vorliegt.