Würzburg (ruf) – Der Ukrainekrieg und die hohen Zugangszahlen an Geflüchteten in den letzten Monaten stellen die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Um den Unterbringungsbedarf zu decken, sucht die Regierung von Unterfranken weiterhin nach geeigneten Objekten zur Anmietung und Unterbringung von Geflüchteten.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
Die Angebote können schriftlich unter Benennung konkreter Objekte, inklusive aussagekräftiger Unterlagen erfolgen (Grundriss- und Lagepläne, Flächenaufstellungen, Mietzins- und Betriebskostenvorstellung des Vermieters sowie Angaben zum Heizmedium). Alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen als Endpreise (brutto) dargestellt werden.
Die Anmietung erfolgt über die Immobilien Freistaat Bayern. Anmietgesuche wären daher vornehmlich auch an die Immobilien Bayern zu richten. Gerne können Sie sich auch an die Unterkunftsverwaltung bei der Regierung von Unterfranken unter der E-Mail unterkunftsverwaltung@reg-ufr.bayern.de wenden.
Weitere Hintergrundinformationen zur Asyl- und Flüchtlingssituation in Unterfranken unter: Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles) - Regierung von Unterfranken (bayern.de).