Der Marktgemeinderat des Marktes Burgsinn hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 eine Änderung der Gratulationsrichtlinien beschlossen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen und einheitlichen Vorgehensweise sowie zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des § 50 Bundesmeldegesetzes (BMG) wurde die bisherige Gratulationspraxis überarbeitet.
Ab sofort erfolgen persönliche Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen im Markt Burgsinn nach folgenden Richtlinien:
Geburtstagsjubiläen;
Ehejubiläen:
Zu folgenden Ehejubiläen erfolgt ein persönlicher Besuch durch den Ersten Bürgermeister oder seine Stellvertretung:
Hinweis
Persönliche Gratulationen erfolgen nur, sofern die Voraussetzungen nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) vorliegen und keine Auskunftssperre oder kein Widerspruch gegen die Übermittlung der Jubiläumsdaten besteht.
1.Bürgermeister des Marktes Burgsinn