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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat des Marktes Burgsinn hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 eine Änderung der Gratulationsrichtlinien beschlossen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen und einheitlichen Vorgehensweise sowie zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des § 50 Bundesmeldegesetzes (BMG) wurde die bisherige Gratulationspraxis überarbeitet.

Ab sofort erfolgen persönliche Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen im Markt Burgsinn nach folgenden Richtlinien:

Geburtstagsjubiläen;

  • Ab dem 75. Geburtstag erfolgt eine persönliche Gratulation durch den Ersten Bürgermeister oder seine Stellvertretung.
  • Anschließend erfolgt alle fünf Jahre eine persönliche Gratulation (zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag usw.).
  • Ab dem 101. Geburtstag erfolgt jährlich eine persönliche Gratulation.

Ehejubiläen:

Zu folgenden Ehejubiläen erfolgt ein persönlicher Besuch durch den Ersten Bürgermeister oder seine Stellvertretung:

  • Goldene Hochzeit (50 Ehejahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Ehejahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Ehejahre)

Hinweis

Persönliche Gratulationen erfolgen nur, sofern die Voraussetzungen nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) vorliegen und keine Auskunftssperre oder kein Widerspruch gegen die Übermittlung der Jubiläumsdaten besteht.

Burgsinn, den 29.06.2026
Frank Bott

1.Bürgermeister des Marktes Burgsinn