Folgender Beschluss wurde gefasst.
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023 wird gem. Art 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Der Markt Obersinn möchte im Verfahren; Erneuerung der Strecke 3825 (Flieden-Gemünden) eine Änderungsplanung zur Umfahrung Hartbergbrücke und übermittelt den Änderungswunsch an die Projektplaner der DB Netz AG.
(Abstimmungsergebnis 0:8)
Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag des Jugendwart Rüdiger Müller um Bezuschussung für die Jugendarbeit in Höhe von 411,93 € zu.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Die Fa. Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, Haselmühlweg 50, 63741 Aschaffenburg wird mit der Kanalsanierung im Bereich der Brunnenstraße zum Preis von 71.608,57 Euro (brutto) gem. Angebot vom 16.06.2023 beauftragt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Der Vertrag mit dem Frauenhofer-Institut für die Sinngrund-News-Webseite wird zum 31.12.2023 gekündigt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Die von den Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen vorgetragene Bedenken bzw. Einwände wurde jeweils im Detail behandelt und einstimmig beschlossen. Es wurde jeweils ein Beschluss gefasst. Auf die Wiedergabe der insgesamt 16 Einzelbeschlüsse wird an dieser Stelle verzichtet.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge des Planungsbüros ARZ INGENIEURE mit Stand vom 26.06.2023 abgewogen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2023 und billigt diese.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Die von den Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen vorgetragenen Bedenken bzw. Einwände wurden jeweils im Detail behandelt und einstimmig beschlossen. Es wurde jeweils ein Beschluss gefasst. Auf die Wiedergabe der insgesamt 12 Einzelbeschlüsse wird an dieser Stelle verzichtet.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge des Planungsbüros ARZ INGENIEURE mit Stand vom 26.06.2023 abgewogen.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2023 und billigt diesen.
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Anträge die in der Sitzung behandelt werden sollten, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Marktgemeinde einzureichen.