TOP 01 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 23. Juni 2026
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 23. Juni 2026 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
Abstimmungsergebnis 13:0
TOP 02 Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 23. Juni 2026 werden, nach dem Wegfall der Gründe der Geheimhaltung, bekannt gegeben:
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters des Marktes Burgsinn
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters Frank Bott wird mit Wirkung vom 01. Mai 2026 auf monatlich 460,00 € festgesetzt.
(Abstimmungsergebnis 10:0)
Festsetzung der Entschädigung des 2. Bürgermeisters
Beschluss:
Der 2. Bürgermeister Matthias König erhält ab 01. Mai 2026 eine monatliche Entschädigung in Höhe von einem Zwölftel der Monatsentschädigung des 1. Bürgermeisters. Dies entspricht derzeit einem Betrag von 605,55 € je Monat. Fallen mehr als 30 Kalendertage Vertretungstätigkeit im Kalenderjahr an, wird zusätzlich pro Vertretungstag ein Dreißigstel der genannten Entschädigung des 1. Bürgermeisters gewährt, also 242,22 € je Kalendertag, maximal jedoch 7.266,64 € im Monat.
(Abstimmungsergebnis 11:0)
Festsetzung der Entschädigung der 3. Bürgermeisterin
Beschluss:
Die 3. Bürgermeisterin Nadine Hagemann erhält ab 01. Mai 2026 pro Vertretungstag eine Entschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der Monatsentschädigung des 1. Bürgermeisters. Dies entspricht derzeit einem Betrag von 242,22 € je Kalendertag, maximal 7.266,64 € im Monat.
(Abstimmungsergebnis 10:0)
Fuhrpark: Verkauf des gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuges TLF16
Beschluss:
Die Marktgemeinde Burgsinn veräußert das Feuerwehrfahrzeug TLF 16 an den Höchstbietenden; Fa. VVA GmbH; Zementstr. 20, 73230 Kirchheim-Teck. Zum Restwertgebot von 6.800 €. Die Übergabe erfolgt nach Zahlung der Rechnung.
(Abstimmungsergebnis 9:2)
TOP 03 Kanalsanierungsmaßnahmen; Vorstellung der Sanierungsplanung durch die Auktor Ing.-GmbH, Würzburg
Es wurde kein Beschluss gefasst.
TOP 04 Digitalisierung der Sanitäranlage am Wohnmobilstellplatz und Einführung eines bargeldlosen Zugangssystems mit Neuregelung der Gebührenstruktur
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Marktgemeinderat beschließt die Modernisierung und Digitalisierung der bestehenden Sanitäranlage (WC/Dusche) am Wohnmobilstellplatz. Die Verwaltung wird beauftragt, ein digitales Buchungs- und Zugangssystem des Anbieters anny oder einer vergleichbaren Softwarelösung in Kombination mit einer wlan-gesteuerten Schließhardware (Nuki Smart Lock und Keypad oder ein gleichwertiges System) zu beschaffen.
Die Gebühren für die Nutzung werden wie folgt festgelegt:
- Wohnmobilstellplatz (Camper-Tarife – Wahlmöglichkeit):
Basis-Tarif: 5,- € pro Tag (reine Stellplatzgebühr ohne Zugang zur Sanitäranlage).
Komfort-Tarif: 8,- € pro Tag (Stellplatzgebühr inklusive unbegrenztem Zugang zu WC und Dusche für die Dauer des Aufenthalts von 24 Stunden).
- Radraststation (Tagesgast-Tarif – Wahlmöglichkeit für Radfahrer):
Option A: 1,- € für die einmalige Nutzung (Kurzzeit-Code, Gültigkeit 20 Minuten).
Option B: 3,- € für eine Tageskarte (Code gültig für beliebig viele Zutritte am gesamten Kalendertag – ideal für Familien).
Abstimmungsergebnis 13:0
TOP 05 Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs an der Kneippanlage
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Im Mühlgrabenweg wird im Abschnitt ab dem Übergang/der Kreuzung zur Mühlenstraße (Höhe Hausnummer 21) bis kurz nach dem Wasserwerk ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 StVO) eingerichtet.
Abstimmungsergebnis 13:0
TOP 06 Herrichtung des öffentlichen Parkplatzes zwischen der Zahnarztpraxis und der ehem. Polizeistation
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn wertet den öffentlichen Parkplatz an der Hauptstraße durch den Einbau einer Feinsplitt-Schicht, den Einsatz eines Unkrautvlieses im Randbereich sowie die Verwendung von Baumstämmen zur Parkraumstrukturierung auf.
Abstimmungsergebnis 12:1
TOP 07 Antrag des Marktes Burgsinn an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Burgsinn auf Prüfung und Umsetzung technischer Möglichkeiten zur Kühlung des gemeinsamen Sitzungsraumes im VG-Rathaus
Folgender Beschluss wurde gefasst:
| 1. | Der Marktgemeinderat Burgsinn stellt fest, dass im Sitzungssaal des VG-Rathauses aufgrund geschlossener Fenster und Türen bei nichtöffentlichen Sitzungen (Art. 52 GO) sowie aus Gründen des Arbeitsschutzes (ASR A3.5) dringender Bedarf für eine Raumkühlung besteht. |
| 2. | Der erste Bürgermeister wird beauftragt, einen formellen Antrag des Marktes Burgsinn an die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn zu stellen. |
| 3. | Mit dem Antrag wird die VG Burgsinn aufgefordert, zeitnah die technischen Möglichkeiten für eine effiziente, leise und abhörsichere Raumkühlung zu prüfen, Kostenangebote einzuholen und die Maßnahme im VG-Haushalt einzureihen. |
Abstimmungsergebnis 8:5
TOP 08 Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Burgsinn;Antrag auf Ermöglichung sog. "Hybridsitzungen" (Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung) Vorberatung - ggf. Vorabstimmung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn möchte in Zukunft eine Sitzungsteilnahme mittels „Ton-Bild-Übertragung“ (sog. Hybridsitzungen) ermöglichen und beauftragt die Verwaltung erforderliche Vorarbeiten (insbesondere Klärung zur Bereitstellung der Technik, Änderung der Geschäftsordnung) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis 0:13 - Auf Grund des vorstehenden Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.
TOP 09 Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
Es wurde kein Beschluss gefasst.
TOP 10 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an den Marktgemeinderat
Es wurde kein Beschluss gefasst.
TOP 14 Antrag von Herrn Dr. Bernold Freiherr von Thüngen auf Förderung gemäß den Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für das Anwesen Schloßallee 7
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Antrag von Dr. Bernold Freiherr von Thüngen auf Förderung gemäß den „Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten“ für das Anwesen Schloßallee 7 wird genehmigt.
Die Höhe der Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen bestimmt (10% der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,- €).
Abstimmungsergebnis 13:0