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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Obersinn

TOP 01: Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 09.06.2026.

Folgender Beschluss wurde gefasst.

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 09.06.2026 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 02: Erlass der "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts"

Folgender Beschluss wurde gefasst.

Der Markt Obersinn erlässt die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“. Auf die separate Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes wird verwiesen.

(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 03: Erlass der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Obersinn

Folgender Beschluss wurde gefasst.

Der Marktgemeinderat Obersinn gibt sich für die Wahlperiode 2026/2032 aufgrund des Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung.

(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 04: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024

Folgende Beschlüsse wurden gefasst.

1.

Die Jahresrechnung 2024 des Marktes Obersinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

2.

Für die Jahresrechnung 2024 des Marktes Obersinn wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 05: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2025

Folgende Beschlüsse wurden gefasst.

1.

Die Jahresrechnung 2025 des Marktes Obersinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

2.

Für die Jahresrechnung 2025 des Marktes Obersinn wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

(Abstimmungsergebnis 9:0)

TOP 06: Informationen des 1. Bürgermeisters

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 07: Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet voraussichtlich am 08.09.2026 statt.

Anträge, die in der Sitzung behandelt werden sollten, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Marktgemeinde einzureichen.

Winkler, 1. Bürgermeister