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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehaltung - Anleinpflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm innerhalb der geschlossenen Ortslage an einer nicht länger als 120 cm langen Leine zu führen sind. Auch wenn Ihr Hund friedfertig ist und aufs Wort hört, fühlen sich viele Menschen - und insbesondere auch Kinder - unwohl wenn sich ein Hund nähert. Bitte haben Sie Verständnis dafür und leinen Sie Ihren Hund darüber hinaus generell da an, wo Sie anderen Menschen begegnen können.

Herold, 1. Bürgermeister