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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund einer Kabelstörung wird die Bahnhofstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Bahnhofstraße 2 in der Zeit vom 09.01.2025 – 07.02.2025 für den Fußgängerverkehr gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.