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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23 Satz der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert am 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

§ 1

Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (nachfolgend als „Wahlen“ bezeichnet) ein gemeindliches Ehrenamt ausüben, erhalten für diese Tätigkeit die in der Anlage entsprechend festgesetzten Entschädigungszahlungen. Als Ehrenamt gilt dabei die Tätigkeit in einem Wahlausschuss sowie als Mitglied eines eingesetzten Wahlvorstandes.

Diese Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Daneben werden folgende Ersatzleistungen gewährt:

1.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird der ihnen entstandene Verdienstausfall ersetzt (Art. 20 a Abs. 2 Nr. 1 GO).

2.

Erstrecken sich die Auszählarbeiten auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten

a) selbständig Tätige für die ihnen entstandene Zeitversäumnis einen Pauschalbetrag von 25,-- Euro,

b) Personen, die keinen Ersatzanspruch nach Nr. 1 oder 2 a) haben, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, hierfür einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,-- Euro.

3.

Für die Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses gelten die Ziffern 1 und 2 entsprechend.

§ 3

Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder ihrem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin für den in der Stadt Rieneck geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in der Anlage genannten Entschädigung einen Betrag von 25,-- Euro.

Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt Rieneck beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag nachweislich verzichtet haben.

§ 4

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage

1. Ausschuss

Ehrenamtliche Mitglieder im Ausschuss erhalten je Sitzung

15,-- Euro

2. Wahlvorstandsmitglieder

a)

Entschädigungssätze betragen für

den Einsatz am Wahltag bis 18 Uhr im Wahllokal oder bei der Briefwahl

15,-- Euro

Reservekräfte für Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag durch das Wahlamt vorsorglich berufen werden, deren Einsatz dann aber nicht erforderlich wird

7,50 Euro

b)

Europawahlen

10,-- Euro

Bundestagswahlen

10,-- Euro

Landtagswahlen

15,-- Euro

Bezirkswahlen

15,-- Euro

Kreistagswahlen

20,-- Euro

Landratswahlen, Landratsstichwahlen

10,-- Euro

Stadtratswahlen

20,-- Euro

Bürgermeisterwahlen, Bürgermeisterstichwahlen

10,-- Euro

c)

zusätzliche Entschädigungssätze erhalten Wahlvorstandsmitglieder für eine Tätigkeit als

Vorsitzender/Vorsitzende

20,-- Euro

stellvertretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender

15,-- Euro

Schriftführer/Schriftführerin

20,-- Euro

Stellvertretender Schriftführer/stellvertretende Schriftführerin

15,-- Euro

d)

Die vorstehenden Entschädigungen werden aufsummiert und auch für erforderliche Ersatzwahlvorstände gewährt.

Rieneck, 13.01.2026
Sven Nickel, Erster Bürgermeister