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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wird die Hauptstraße in Rieneck auf Höhe Hauptstraße 65 ab 08.01.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.