Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
| Anlässlich der, an die derzeitigen Gegebenheiten angepassten, Rienecker Kirb wird: | |
| - | der Parkplatz an der Hauptstraße von Samstag, 13.08.2022, 08.00 Uhr, bis Montag, 15.08.2022, 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Es wird für den kompletten Parkplatz absolutes Halteverbot angeordnet. |
| - | die Hauptstraße zwischen Einmündung Rotenberg und Einmündung Obertorstraße von Samstag, 13.08.2022, 13.00 Uhr bis Sonntag, 14.08.2022, 20.00 Uhr, komplett gesperrt (Umfahrung über Rotenberg/Kreisel/Umgehung in beiden Richtungen möglich). |
| - | für den Rotenberg von Samstag, 13.08.2022, 13.00 Uhr, bis Sonntag, 14.08.2022, 20.00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet. |
| - | der Durchgang Obertorstraße / Badgasse von Samstag, 13.08.2022, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 14.08.2022, 24.00 Uhr, für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| - | die Schulgasse von Samstag, 13.08.2022, 08.00 Uhr, bis Sonntag, 14.08.2022, 24.00 Uhr, für den Gesamtverkehr gesperrt. |
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.