Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Kanalbau- und Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 09.08.2024 der Brunnenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Nr. 1-7 inklusive des „Parkplatzes Brunnenweg“ für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.
Sven Nickel, 1. Bürgermeister