Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Markt Obersinn

Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 25. Juli 2002 (GVBl S. 322) erlässt der Markt Obersinn folgende

S a t z u n g

zur 1. Änderung der

Satzung des Marktes Obersinn für die

Erhebung der Hundesteuer vom 25. November 2021

§ 1

Die Satzung des Marktes Obersinn für die Erhebung der Hundesteuer vom 25. November 2021 wird wie folgt geändert:

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,- Euro. Für jeden Kampfhund werden 1.000,- Euro erhoben.

Hunde für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

(2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

Obersinn, den 24.07.2025

Markt Obersinn:

Zieres, 1. Bürgermeisterin