| TOP 01 | Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 07. Juli 2026 |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 07. Juli 2026 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 15:0)
| TOP 02 | Beratung und Beschlussfassung über den Wunsch der Firma Sachs Entsorgung GmbH & Co. KG zur Einleitung eines Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burgsinn |
Es wurde kein Beschluss gefasst.
| TOP 03 | Grundsatzbeschluss zum Erhalt von Bäumen auf gemeindlichen Flächen |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn hält an dem Erhalt des gemeindeeigenen Baumbestands in den Wohngebieten konsequent fest. Anträge von Anwohnern auf Fällung oder tiefgreifende Kappung von Bäumen auf gemeindlichen Flächen finden daher nur dann statt, wenn der Baum wegen Krankheit insgesamt in seiner Standsicherheit gefährdet oder eine konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit z.B. durch Astbruch besteht, die nicht durch pflegerische Maßnahmen (z.B. Totholzbeseitigung, fachgerechte Kroneneinkürzung) abgewendet werden kann.
Die Feststellung, ob ein Baum krank oder verkehrsunsicher ist, erfolgt durch Prüfung durch das Forstamt des Marktes Burgsinn. Der Befall eines Baums mit dem Eichenprozessionsspinner ist kein Grund für seine Fällung, da der Markt Burgsinn über eine spezielle Absaugmaschine verfügt und einer drohenden Gesundheitsgefährdung umgehend begegnet. Auch typische baumspezifische Auswirkungen und Immissionen wie Laub- und Nadelfall, Blüten- und Samenflug, Schattenwurf, Honigtau, Harz oder Verschmutzungen durch Vögel und Insekten sind keine Gründe für Baumfällungen. Diese Einwirkungen sind als naturgegeben und sozialadäquat von den Anwohnern hinzunehmen.
Muss ein gemeindeeigener Baum aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden, sorgt der Markt Burgsinn für eine standortgerechte Nachpflanzung, möglichst an gleicher Stelle.
(Abstimmungsergebnis 15:0)
| TOP 04 | Antrag auf Fällung der Eiche am Anwesen Adolf-Bayer-Straße 11 |
Auf Grund des vorangegangen Grundsatzbeschlusses wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben.
| TOP 05 | Antrag auf Fällung der Eiche am Anwesen Adolf-Bayer-Straße 21 |
Auf Grund des vorangegangen Grundsatzbeschlusses wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben.
| TOP 06 | Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung |
Es wurde kein Beschluss gefasst.
| TOP 07 | Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an den Marktgemeinderat |
Es wurde kein Beschluss gefasst.