Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brandschutz/Brandverhütung - Verbot von offenem Feuer

Wegen der Hitze und der damit verbundenen hohen Brandgefahr von Wald und Grasland weisen wir noch einmal ausdrücklich auf das in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn bestehende Verbot von offenem Feuer hin.

Das Grillen innerorts mittels Holzkohle ist zwar erlaubt, soweit der Grill auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund steht und geeignete Löschmittel vorgehalten werden. Dennoch sollte auch hierauf erst einmal verzichtet werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (vgl. § 27 Verordnung über die Verhütung von Bränden). Wer fremdes Eigentum (Vegetation, Wald) in Brand setzt oder in Brandgefahr bringt, begeht darüber hinaus eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann (vgl. §§ 306 ff. Strafgesetzbuch).

Bott, 1. Bürgermeister des Marktes Burgsinn
Winkler, 1. Bürgermeister des Marktes Obersinn
Remlein, 1. Bürgermeister der Gemeinde Aura i.Sinngrund
Baur, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Fellen
Kuhn, 1. Bürgermeister der Gemeinde Mittelsinn