Die Marktgemeinde verpachtet Lagerflächen. Eine ungefragte und somit nicht ausdrücklich erlaubte Lagerung von Holz oder anderen Materialien auf gemeindlichen Flächen wird daher nicht toleriert. Die Eigentümer von Brennholz, o.ä., das ohne Erlaubnis auf gemeindeeigenen Flächen abgelagert ist, werden hiermit aufgefordert, ihr Eigentum zeitnah abzufahren und die Flächen zu räumen.