Kirchweih 2023
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich der, an die derzeitigen Gegebenheiten angepassten, Rienecker Kirb wird:
| - | der Parkplatz an der Hauptstraße von Freitag, 11.08.2023, 14.00 Uhr, bis Montag, 14.08.2023, 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Es wird ein absolutes Halteverbot angeordnet. |
| - | die Hauptstraße zwischen Einmündung Rotenberg und Einmündung Obertorstraße wird von Samstag, 12.08.2023, 13.00 Uhr bis Sonntag, 13.08.2023, 20.00 Uhr, komplett gesperrt (Umfahrung über Rotenberg/Kreisel/Umgehung in beiden Richtungen möglich). |
| - | Für den Rotenberg sowie die Sinnbrücke wird von Samstag, den 12.08.2023 13:00 Uhr bis Sonntag, den 13.08.2023 20:00 Uhr ein beidseitiges, absolutes Halteverbot angeordnet. |
| - | Der Durchgang Obertorstraße/Badgasse sowie die Schulgasse werden von Samstag, den 12.08.2023 08:00 Uhr bis Sonntag, den 13.08.2023 24:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. |
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.