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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Einschränkungen beim Straßenverkehr in der Hauptstraße

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass der Bereich der Hauptstraße ab der Einmündung in die Staatstraße (Hauptstraße 2) bis zum Anwesen Hauptstraße 14 im Zeitraum vom 21. August bis 08. September 2023 saniert wird. Die Straße muss dabei nicht drei Wochen lang durchgängig gesperrt werden, jedoch zwingend während des Abtrags der alten und des Einbaus der neuen Deckschicht. Diese Arbeiten werden etwas weniger Zeit in Anspruch nehmen. Jedenfalls ist die Vollsperrung der Hauptstraße in diesem Bereich unumgänglich. Wir bitten insbesondere die Anwohner dies zu berücksichtigen sowie um Verständnis.

Blum, 1. Bürgermeister