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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Burgsinn

In Bayern ist das Fest „Mariä Himmelfahrt“ in 1.704 von insgesamt 2.056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in sämtlichen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August - „Mariä Himmelfahrt“ - in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies konkret zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Nach den erhobenen Daten hatten zum Stichtag (09. Mai 2011) in der Gemeinde Mittelsinn 287 katholische und 500 evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz. Die Gemeinde Mittelsinn ist damit die einzige Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, in der der 15. August kein gesetzlicher Feiertag ist.

Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik entnommen werden.

[https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php]