Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Rieneck

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von

Montag, 11.08.2025, bis einschließlich Mittwoch, 20.08.2025,

innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Kämmerei), Zimmer 3, öffentlich aufliegt.

Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres - bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung - zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Zimmer 3) bereitgehalten.

Haushaltssatzung

der Stadt Rieneck

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rieneck folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 5.929.876 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.420.530 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

sind vorgesehen in Höhe von  —  0,00 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  — 700.000 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Gewerbesteuer  — 400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  —  600.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Rieneck, den 04.08.2025

Stadt Rieneck

Sven Nickel, Erster Bürgermeister