Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von
Montag, 11.08.2025, bis einschließlich Mittwoch, 20.08.2025,
innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Kämmerei), Zimmer 3, öffentlich aufliegt.
Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres - bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung - zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Zimmer 3) bereitgehalten.
Haushaltssatzung
der Stadt Rieneck
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rieneck folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.929.876 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.420.530 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind vorgesehen in Höhe von — 0,00 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf — 700.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Gewerbesteuer — 400 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 600.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Rieneck, den 04.08.2025
Stadt Rieneck