TOP 01 - Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21. Juli 2026
Beschluss:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21. Juli 2026 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis: 14:0)
TOP 02 – Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Folgende nichtöffentliche Beschlüsse aus vorangegangenen Marktgemeinderatssitzungen werden nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung durch den Vorsitzenden bekannt gegeben:
Kläranlage Burgsinn; Neuanschaffung Membran-Rohrbelüfter - Auftragsvergabe
Beschluss:
Die Fa. Aclear GmbH, Schießplatzstr. 3, 90469 Nürnberg, erhält den Auftrag zur Lieferung der Membran-Rohrbelüfter inkl. Rückschlagventil zum Bruttopreis von 14.237,16 Euro abzgl. 2 % Skonto gem. Angebot vom 11.06.2026.
(Abstimmungsergebnis 9:4)
Errichtung eines steckerfertigen Balkonkraftwerks mit Speicher am Wohnmobilstellplatz
Beschluss:
| 1. | Der Marktgemeinderat Burgsinn stimmt der Errichtung eines Balkonkraftwerks mit Speicher auf dem Nebengebäude des Wohnmobilstellplatzes am Freibad zu. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, das Anker SOLIX System in der empfohlenen Variante mit 2.000 Watt Modulleistung und 5,4 kWh Speicherkapazität zu Gesamtkosten von ca. 1.650 € (Tageaktuell) zu beschaffen. |
| 3. | Der kommunale Bauhof wird mit der fachgerechten Montage (Schrägdach-Unterkonstruktion) und der Inbetriebnahme beauftragt. |
| (Abstimmungsergebnis 13:0) | |
TOP 03 – Glasfaserausbau – Präsentation der Fa. GlasfaserPlus GmbH
- es wurde kein Beschluss gefasst -
TOP 04 – Jahresabschluss 2025 – Wasserversorgung, Nahwärme, Freibad und Sinngrundhalle
Beschluss:
| 1. | Der Jahresabschluss 2025 für die Wasser- und Nahwärmeversorgung wird festgestellt. |
| Der Jahresverlust der Wasser- und Nahwärmeversorgung in Höhe von 53.582,94 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind banküblich, angelehnt an die Zeitreihe SUD der Dt. Bundesbank, zu verzinsen. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2025 für das Freibad wird festgestellt. |
| Der Jahresverlust des Freibads in Höhe von 223.171,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind banküblich, angelehnt an die Zeitreihe SUD der Dt. Bundesbank, zu verzinsen. |
| 3. | Der Jahresabschluss 2025 für die Sinngrundhalle wird festgestellt. |
| Der Jahresverlust der Sinngrundhalle in Höhe von 45.854,02 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind banküblich, angelehnt an die Zeitreihe SUD der Dt. Bundesbank, zu verzinsen. |
TOP 05 – Neuregelung der Unkrautbekämpfung auf dem gemeindlichen Friedhof; teilweise Aufhebung des Anwendungsverbots für spezifische, biologisch abbaubare und umweltverträgliche Präparate auf Splitt- und Kieswegen unter Vorbehalt behördlicher Genehmigung
Beschluss:
| 1. | Der bestehende Grundsatzbeschluss zum vollständigen Verzicht auf Unkrautvernichtungsmittel auf dem gemeindlichen Friedhof wird dahingehend abgeändert, dass der Einsatz von nachweislich biologisch abbaubaren und umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln auf Basis organischer Fettsäuren (z. B. Pelargonsäure) ab sofort für schwer bewirtschaftbare Flächen (insbes. Splitt-, Kies- und wassergebundene Wege) grundsätzlich zugelassen wird. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, für die betroffenen Friedhofswege umgehend die rechtlich zwingend erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zu beantragen. Ein praktischer Einsatz erfolgt erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. |
| 3. | Der Einsatz ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken und darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Bauhof) mit entsprechendem Sachkundenachweis nach den gesetzlichen Vorgaben und Auflagen der LfL erfolgen. |
(Abstimmungsergebnis: 11:3)
TOP 06 – Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
- es wurde kein Beschluss gefasst -
TOP 07 – Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an den Marktgemeinderat
- es wurde kein Beschluss gefasst -