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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Aura i.Sinngrund

Der Gemeinderat Aura im Sinngrund hat am 29.07.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“ beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 29.07.2026 vom Gemeinderat gebilligt.

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst vollständig die Grundstücke mit den Flurnummern 992, 993/2, 993/3 und 993/6 bzw. teilweise die Grundstücke mit den Flurnummern 988 und 1000.

Von der Aufhebung betroffen sind die aus der Karte ersichtlichen Grundstücke:

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind bei der Aufhebung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit / Bürger frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit / Bürger erfolgt auf folgende Weise:

Die Planunterlagen über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“ mit Begründung und Umweltbericht können in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 unter folgendem Link abgerufen werden:

https://vgem-burgsinn.de/seite/au/main-spessart/3363/-/Aufhebung_des_Bebauungsplans_Struthberg.html

Außerdem liegen die Planunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“ in dieser Zeit in der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, Zimmer 5, während der allgemeinen Dienststunden

Montag und Dienstag

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

Donnerstag 

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit / Bürger haben die Möglichkeit, sich während der Auslegungsdauer zu den Planungsabsichten der Gemeinde Aura im Sinngrund zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Aura im Sinngrund, 07.08.2026
Remlein, 1. Bürgermeister