Top 01: Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2026
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2026 werden gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 7:0)
Top 02: Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Sitzung 30.04.2026
TOP 02: Recht der Kommunalen Wahlbeamten - Gewährung von Ehrensold nach Ausscheiden aus dem Amt
Beschluss:
Sitzung 03.06.2026
TOP 10: Festsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters
Beschluss:
1. Bürgermeister Marcus Remlein erhält ab 01. Mai 2026 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 3.731,23 €.
TOP 11: Festsetzung der Entschädigung der 2. Bürgermeisterin
Beschluss:
Die 2. Bürgermeisterin Alexandra Kreuzer-Hofmann erhält für jeden Kalendertag an dem der 1. Bürgermeister vertreten wird, eine Entschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen Entschädigung des 1. Bürgermeisters. Dies entspricht derzeit einem Betrag von 124,37 € je Kalendertag, maximal 3.731,23 € im Monat.
Auf diesen Betrag sind Entschädigungen (Sitzungsgeld) anzurechnen, die der 2. Bürgermeisterin für den gleichen Zeitraum als Gemeinderatsmitglied zustehen.
Top 03: Schaffung eines sozialen Treff
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Top 04: Beschlussfassung über die Verrechnung für private Poolbefüllungen durch die Gemeinde Aura i. Sinngrund
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Bei der Befüllung von privaten Pools durch die Gemeinde Aura i. Sinngrund werden neben den verbrauchten Wasser- und Abwassergebühren zusätzlich noch die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden der Gemeindearbeiter in Rechnung gestellt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 05: Vermietung des Dorfplatzes
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Nutzungsvereinbarung sowie ein Übergabeprotokoll jeweils als Muster bis zur nächsten Sitzung zu erstellen.
Die Nutzungsgebühr für private und gewerbliche Nutzung wird auf 150 € festgelegt. Außerdem wird die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 150 € verlangt.
Über die Vermietung an private und gewerbliche Nutzung entscheidet der Gemeinderat.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 06: Bestätigung des neugewählten 2. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Aura i. Sinngrund
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der in der Dienstversammlung am 26.07.2026 zum 2. Feuerwehrkommandant der Freiw. Feuerwehr Aura i. Sinngrund gewählte Sebastian Amend wird bestätigt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 07: Aufhebung des Bebauungsplans Struthberg;
Aufhebungsbeschluss
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Aura im Sinngrund beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“. Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst vollständig die Grundstücke mit den Flurnummern 992, 993/2, 993/3 und 993/6 bzw. teilweise die Grundstücke mit den Flurnummern 988 und 1000.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 08: Aufhebung des Bebauungsplans Struthberg;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“ in der Fassung vom 29.07.2026 wird gemäß heutigem Gemeinderatsbeschluss vom Gemeinderat gebilligt. Die Begründung und der Umweltbericht zum Vorentwurf wurden entsprechend erstellt und den Unterlagen beigefügt.
Für den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Struthberg“ wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats zur allgemeinen Einsichtnahme vorgehalten. Zu den Planunterlagen können in dieser Zeit Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.
Die Bekanntmachung sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen erfolgt durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg. (Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 09: Bauantrag Andrea und Clemens Purkop;
Umnutzung und Umbau des Einfamilienwohnhauses Herrenbergstraße 13 zum Zweifamilienwohnhaus
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt. Das Einvernehmen wird auch zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf die Baugrenzenüberschreitung der Terrasse erteilt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Top 10: Informationen des 1.Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
Es wurde kein Beschluss gefasst.