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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandflächen (Gehwege, Hofflächen, Zufahrten u. ä.)

Aus gegebenem Anlass und aufgrund wiederholter Feststellungen wird hiermit nachdrücklich auf die geltenden Rechtsvorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hingewiesen.

Gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur auf Freilandflächen eingesetzt werden, sofern diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf jeglichen befestigten, gepflasterten oder asphaltierten Flächen - den sogenannten Nichtkulturlandflächen - ist somit strikt untersagt. Zu diesen Flächen zählen insbesondere auch private Hofflächen, Grundstückszufahrten, Gehwege sowie Straßenränder.

Die Missachtung dieses Verbots birgt erhebliche Risiken für den Naturhaushalt. Im Gegensatz zu bewachsenen Böden können die Wirkstoffe auf versiegelten Flächen weder versickern noch biologisch abgebaut werden. Bei den nächsten Niederschlägen werden die chemischen Substanzen unweigerlich in die Kanalisation sowie in die angrenzenden Oberflächengewässer geschwemmt, was zu einer unmittelbaren und nachhaltigen Gefährdung unseres Grundwassers führt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen. Entsprechende Verstöße können zur weiteren Verfolgung sowie zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens direkt an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bzw. das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weitergeleitet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend gebeten, zur Wildkrautbeseitigung auf Gehwegen und Zufahrten ausschließlich auf zulässige mechanische Methoden (wie z. B. Fugenkratzer oder Bürsten) oder thermische Verfahren (z.B. Abflammen) zurückzugreifen und somit aktiv zum Schutz unseres Trinkwassers beizutragen.