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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungsänderung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Burgsinn folgende

Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Burgsinn (BGS-WAS) vom 16. Oktober 2009

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,88 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Burgsinn, den 03. August 2022
Markt Burgsinn
Herold, 1. Bürgermeister