Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Burgsinn folgende
§ 1
§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,88 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.