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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der linken Seite der Umgehungsstraße Richtung Burgsinn wird beginnend ab der Unterführung am Kreisverkehr durch das staatliche Bauamt eine Baustraße hergerichtet.

Deshalb wird im Zeitraum vom 26.08.2024 bis 31.10.2024 die Abfahrt von der Sinnbrücke zur Unterführung und Teile des neuen Parkplatzes am Kreisverkehr für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt.

Wir bitten um Beachtung und die Übergangsmöglichkeit mit der vorhanden Aufstellungsfläche rechts des Kreisverkehrs in der Nähe des Sportheims zu benutzen.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Die Veröffentlichung vom 13.08.2024 ist somit unwirksam.

gez.
Hubert Nickel, 2. Bürgermeister