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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Bekanntmachung

1.

Die dem wasserrechtlichen Verfahren zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.09.2025 bis 02.10.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn, Zimmer-Nr. 13, während der bekannten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn unter (www.vgem-burgsinn.de) veröffentlicht.

2.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, d.h. bis spätestens 17.10.2025 beim Markt Burgsinn oder beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

3.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Ziffer 2 (Einwendungsfrist) Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

3.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4.

Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Der Termin wird noch ortsüblich bekannt gemacht.

5.

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.

Die gesonderte Benachrichtigung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

6.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

7.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung der gesamten Entscheidung (mit Planunterlagen) in der betroffenen Gemeinde, im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

8.

Aufwendungen, die anlässlich der Einsicht in die Planunterlagen oder der Teilnahme am Erörterungstermin anfallen, können nicht erstattet werden.

Burgsinn, den 29.08.2025

Markt Burgsinn
Herold, 1. Bürgermeister