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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Bekanntmachung

Die Gemeinden sind als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach den Vor-schriften der DIN 2000 und nach den anerkannten Regeln der Technik verpflichtet, die Hydranten des Ortsnetzes einmal jährlich zu spülen.

Zur DIN-gerechten Unterhaltung des Wasserleitungsortsnetzes werden deshalb

im Zeitraum: Montag, den 30.09.2024 – Freitag, 11.10.2024

in Burgsinn die Hydranten der öffentlichen Wasserversorgungsanlage durch den gemeindlichen Wasserwart gespült.

Es kann in diesem Zeitraum zu Druckschwankungen und - evtl. auch noch danach - im gesamten Ortsbereich durch veränderte Fließrichtungen zu Eintrübungen des Trinkwassers kommen. Diese Eintrübungen sind i.d.R. unbedenklich und nicht gesundheitsgefährdend, das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Burgsinn kann bedenkenlos als Trinkwasser verwendet werden.

Für den Fall, dass trübes Wasser aus der Hauswasserleitung kommt empfehlen wir das Wasser solange laufen zu lassen bis es wieder klar ist.

Burgsinn, den 24.09.2024
Markt Burgsinn
König, 2. Bürgermeister