Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 werden gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis: 7:0)
Die folgenden Beschlüsse werden nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung bekanntgegeben:
Instandsetzung von zwei Schachtabdeckungen im Bereich Marspfad - Auftragsvergabe
Beschluss:
Das Angebot der Fa. Belle Bau GmbH, Im Unterreith 3, 97775 Burgsinn, vom 24.06.2025 mit einem Preis von 1.993,85 Euro (brutto) pro Schachtsanierung wird genehmigt. Es werden zwei Schachtabdeckungen im Marspfad erneuert.
(Abstimmungsergebnis 7:0)
Bauantrag Theresa und Michael Sachs – Neubau eines Carports mit Geräteschuppen auf dem Grundstück Zur Schneidmühle 4, Fl.Nr. 873/12 der Gemarkung Fellen
Beschluss:
Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt.
Die Gemeinde Fellen erteilt weiterhin eine Befreiung von der in der Abgrenzungssatzung für den Bereich Spessartstraße festgelegten Baugrenze sowie bezüglich der Höheneinstellung. Diese kann entsprechend dem Wohnhaus erfolgen.
Zudem besteht Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO von der Einhaltung der nach Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO vorgeschriebenen Tiefe der Abstandsflächen auf der Süd-Ostseite sowie der Überschreitung der nach Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO erlaubten Grenzbebauung von maximal 15 Metern auf einem Grundstück.
(Abstimmungsergebnis 9:9)
Bauantrag Roswitha und Detlef Weimer – Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung einer Gaube und eines Zwerchgiebels am Anwesen Schafberg 17, Fl.Nr. 1156/3 der Gemarkung Fellen
Beschluss:
Zum vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 BayBO erteilt.
(Abstimmungsergebnis 8:0)
Jahresabschluss 2024 für das Wasserwerk der Gemeinde Fellen
Beschluss:
| 1. | Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt. |
| 2. | Der Jahresverlust 2024 in Höhe von 101.818,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind banküblich, angelehnt an die Zeitreihe SUD der Dt. Bundesbank, zu verzinsen. |
(Abstimmungsergebnis 9:0)
Kommunalwahlen im Jahr 2026 – Berufung eines Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters
Beschluss:
Zum Gemeindewahlleiter der Gemeinde Fellen wird Herr Johannes Fischer (sen.) bestellt.
Zum Stellvertreter wird Herr Christoph Jähnsch berufen.
Termine:
GR-Sitzungen
14.10.2025
18.11.2025
09.12.2025
Anträge die in den Sitzungen behandelt werden sollen, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Gemeinde einzureichen.