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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Fellen

TOP 06 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024 werden gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

(Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 07 Bekanntgabe von Beschlüssen aus früheren nichtöffentlichen Sitzungen (Nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung)

Der folgende Beschluss wird nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung bekanntgegeben:

Auftragsvergabe: Befestigung des Friedhofsweges in Wohnrod

Beschluss:

Anton Breitenbach, Obersinn, erhält den Auftrag zur Befestigung des Friedhofweges in Wohnrod mit Pflastersteinen, gemäß Angebot vom 01.11.2024 zum Bruttopreis von 13.765,68 €.

(Abstimmungsergebnis: 5:2)

TOP 08 Anträge der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fellen zu Ersatz- und Neubeschaffungen

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 09 Einführung einer kommunalen Förderung für den Bau privater Regenwasserzisternen Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen bezuschusst ab dem 1. Februar 2025 die Anschaffung und Installation privater Regenwasserzisternen entsprechend der von der Umsetzungsbegleitung zur Verfügung gestellten Regularien -zunächst für die Dauer eines Jahres. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.

Zum Jahresende 2025 erfolgt eine Überprüfung, ob eine Verlängerung des Förderprogramms erfolgt.

(Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 10 Haushaltsvorberatung 2025

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 11 Informationen der 1. Bürgermeisterin

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 12 Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am

11.02.2025,

11.03.2025

und 08.04.2025 statt.

Anträge, die in einer der genannten Sitzungen behandelt werden sollen, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Gemeinde einzureichen.

Baur, 1. Bürgermeisterin