LD-A – A 7533 -2545
A Entscheidender Teil
1. Einstellung der Flurbereinigung
Nach § 9 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes –FlurbG– wird das mit Beschluss vom 06.04.2005 Gz. LD-A -D 7533 - 1442 angeordnete Verfahren Flurbereinigung Fränkische Saale (MSP) eingestellt.
In der Flurneuordnung Fränkische Saale (MSP) wurden keine rechtlichen Regelungen getroffen. Die Herstellung eines geordneten Zustandes erfordert keine Aufstellung eines Abwicklungsplanes.
Mit der Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erlischt die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Fränkische Saale (MSP) mit all ihren Rechten und Pflichten.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
B Hinweise
Offenlegung des Einstellungsbeschlusses
Dieser Einstellungsbeschluss wird in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main für die Gemeinde Gräfendorf, in der Stadt Gemünden a.Main und den angrenzenden Gemeinden der Stadt Hammelburg, der Stadt Karlstadt, der Stadt Lohr a.Main, der Stadt Rieneck, der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main für die Gemeinden Gössenheim und Karsbach, der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main für die Gemeinde Neuendorf, der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn für den Markt Burgsinn, die Gemeinde Wartmannsroth öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO).
Der Einstellungsbeschlusses liegt nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen in der o. g. Gemeinde zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus (§§ 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG).
Der Einstellungsbeschluss kann innerhalb von vier Monaten ab dem 29.09.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter
„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
Begründung
1. Sachverhalt und materielle Voraussetzungen
Die Flurbereinigung Fränkische Saale (MSP) wurde durch Flurbereinigungsbeschluss vom 06.04.2005 durch die obere Flurbereinigungsbehörde, der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg, nach § 86 Abs. 1 Satz 1 FlurbG angeordnet.
Im Jahr 2004 haben die Wasserwirtschaftsämter Würzburg und Schweinfurt die Anordnung eines Verfahrens zur Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes für die Fränkische Saale beantragt.
Die Anordnung des Verfahrens Fränkische Saale (MSP) erfolgte auf der Grundlage der frühzeitigen Möglichkeit, Landabtretungen nach § 52 FlurbG nutzen zu können und eine regelmäßige Koordinierung der Planungen mit den Belangen der Agrarstruktur und den Interessen der Beteiligten gewährleisten zu können.
Mit der Anordnung einzelner Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz entlang der Saale sollte das Gebiet des Verfahrens Fränkische Saale (MSP) schrittweise aufgeteilt und das Verfahren anschließend aufgelöst werden.
In den Jahren nach der Anordnung konnte die Möglichkeit des Flächenerwerbs nur in einem Fall durchgeführt werden.
Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass das bestehende Verfahren unzweckmäßig ist und die in der Anordnung formulierten Ziele nicht erreicht werden können. Das Verfahren Flurbereinigung Fränkische Saale (MSP) wird daher nach Herstellung geordneter Zustände eingestellt.
2. Formelle Voraussetzungen
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist zum Erlass des Einstellungsbeschlusses örtlich und sachlich zuständig (§§ 3, 4 u. 9 FlurbG, Art. 1 Abs. 2 AGFlurbG).
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde über die geplante Einstellung in Kenntnis gesetzt. Die formellen Voraussetzungen für die Einstellung der Flurbereinigung Fränkische Saale (MSP) sind somit erfüllt.